Verluste bei IBKR: Verlusttöpfe und Verlustvortrag
Aktualisiert: 21.10.2026
Aktienverluste, Optionsverluste und Verlustvortrag bei Interactive Brokers: So verrechnet das Finanzamt richtig – und warum der 15. Dezember zählt.
Verluste bei Interactive Brokers verrechnet das Finanzamt nur, wenn Sie sie in der Anlage KAP erklären: Aktienverluste in Zeile 23, alle übrigen Verluste in Zeile 22. Aktienverluste mindern nur Gewinne aus Aktienverkäufen, sonstige Verluste dagegen alle Kapitalerträge. Was im Jahr nicht aufgebraucht wird, stellt das Finanzamt als Verlustvortrag fest, und der gilt zeitlich unbegrenzt.
Kein automatischer Verlusttopf bei IBKR
Bei einer deutschen Bank läuft die Verrechnung unsichtbar im Hintergrund: Ein Verlust im März wird mit dem Gewinn im Oktober verrechnet, und am Jahresende wandert ein Rest automatisch ins nächste Jahr. Interactive Brokers führt keine Verlusttöpfe nach deutschem Recht. Steuerlich existiert Ihr Verlust erst, wenn er in der Erklärung steht. Wer ein schlechtes Börsenjahr nicht erklärt, weil ja „keine Steuer anfällt“, verschenkt den Verlustvortrag – und zahlt im nächsten guten Jahr die volle Steuer.
Zwei Töpfe, zwei Regeln
- Aktientopf: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden, nicht mit Dividenden oder Zinsen.
- Allgemeiner Topf: Verluste aus Optionen, Futures, Anleihen, Zertifikaten und Fonds mindern alle Kapitalerträge – Dividenden, Zinsen und auch Aktiengewinne.
Die Richtung ist also einseitig: Ein Optionsverlust kann einen Aktiengewinn ausgleichen, ein Aktienverlust aber keinen Optionsgewinn. Fondsverluste laufen über die Anlage KAP-INV, landen aber ebenfalls im allgemeinen Topf.
Rechenbeispiel über zwei Jahre
Im Jahr 2025 erzielt ein lediger Anleger bei IBKR 2.500 € Aktiengewinne, 6.500 € Aktienverluste, 1.000 € Dividenden und 400 € Gewinn aus Optionen.
- Zeile 19: 1.000 + 2.500 − 6.500 + 400 = −2.600 € (ein negativer Wert ist zulässig)
- Zeile 20: 2.500 €, Zeile 23: 6.500 €
- Aktientopf: 2.500 € − 6.500 € = −4.000 €, dieser Betrag wird als Aktienverlustvortrag festgestellt.
- Allgemeiner Topf: 1.000 € + 400 € = 1.400 €, abzüglich 1.000 € Sparer-Pauschbetrag bleiben 400 €.
- Steuer 2025: 100 € Abgeltungsteuer plus 5,50 € Soli = 105,50 €
Im Jahr 2026 verkauft er Aktien mit 5.000 € Gewinn. Das Finanzamt zieht den Vortrag von 4.000 € automatisch ab, steuerpflichtig bleiben nur 1.000 €. Die Ersparnis: 4.000 € × 26,375 % = 1.055 €. Ohne die Erklärung für 2025 wäre dieses Geld verloren.
Verluste bei einer deutschen Bank mit IBKR-Gewinnen verrechnen
Haben Sie bei einer deutschen Bank Verluste und bei IBKR Gewinne, bringen Sie beides so zusammen:
- Bei der deutschen Bank bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen, oft geht das direkt im Online-Banking.
- Die Bank setzt ihren Verlusttopf auf null und schickt Ihnen die Bescheinigung im neuen Jahr.
- Die bescheinigten Verluste in der Anlage KAP im Abschnitt für Erträge mit inländischem Steuerabzug eintragen, getrennt nach Aktienverlusten und sonstigen Verlusten.
- Die IBKR-Erträge wie gewohnt in Zeile 19 bis 23 eintragen.
- Das Finanzamt verrechnet beides und stellt einen verbleibenden Rest als Vortrag fest.
Verpassen Sie den 15. Dezember, bleibt der Verlust im Topf der Bank und wird dort erst mit künftigen Gewinnen verrechnet. Umgekehrt gilt: Hat die deutsche Bank auf Gewinne Steuer einbehalten und Sie haben bei IBKR Verluste, beantragen Sie in der Anlage KAP die Überprüfung des Steuereinbehalts und tragen die Werte der Jahressteuerbescheinigung ein. Zu viel gezahlte Steuer kommt dann mit dem Bescheid zurück.
Vor dem Jahresende handeln
Ein Wash-Sale-Verbot wie in den USA kennt das deutsche Recht nicht. Wer Buchverluste vor dem 31. Dezember realisiert, kann damit Gewinne desselben Jahres ausgleichen und die Aktie danach wieder kaufen. Planen Sie dafür ein paar Handelstage Puffer ein, damit die Ausführung nicht an Feiertagen oder dünnem Handel scheitert.
Häufige Fehler
- Ein Verlustjahr gar nicht erklären. Ohne Erklärung kein festgestellter Verlustvortrag.
- Aktienverluste in Zeile 22 eintragen. Das Finanzamt würde sie sonst mit Dividenden verrechnen, was nicht zulässig ist.
- Den Verlustvortrag aus dem Vorjahr selbst von Zeile 19 abziehen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch anhand des Feststellungsbescheids.
- Die Frist für die Verlustbescheinigung verpassen und damit ein Jahr lang Steuer vorfinanzieren.
Jeder nicht erklärte Verlust ist bares Geld, das Sie dem Finanzamt schenken. Laden Sie Ihren IBKR-Auszug bei Brokers.tax hoch: Aktien- und sonstige Verluste werden sauber getrennt, und Ihren Verlustvortrag aus Vorjahren können Sie direkt eingeben, damit Sie sehen, was tatsächlich zu zahlen ist.