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IBKR-Erträge nicht erklärt? So holen Sie es nach

Aktualisiert: 21.10.2026

IBKR-Erträge vergessen? Festsetzungsfristen, Berichtigung nach § 153 AO und Selbstanzeige: So holen Sie Interactive-Brokers-Jahre sauber nach.

Wer Erträge von Interactive Brokers in früheren Jahren nicht erklärt hat, sollte sie nachholen, bevor das Finanzamt fragt: Bei einem Versehen genügt eine Berichtigung der Erklärung, bei bewusstem Weglassen braucht es eine vollständige Selbstanzeige. In beiden Fällen zahlen Sie die Steuer nach, dazu Zinsen – ein Strafverfahren lässt sich so in aller Regel vermeiden.

Das Finanzamt bekommt die Daten ohnehin

Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) meldet Irland jedes Jahr Kontostand und Erträge Ihres IBKR-Kontos an das Bundeszentralamt für Steuern. Diese Meldungen landen bei Ihrem Finanzamt. Ob und wann ein Abgleich stattfindet, weiß niemand vorher. Sicher ist nur: Sobald das Finanzamt von sich aus ermittelt, ist der Weg zur straffreien Korrektur meist versperrt.

Wie weit zurück?

Fall 1: Sie haben es schlicht nicht gewusst

Haben Sie eine Erklärung abgegeben und die IBKR-Erträge versehentlich weggelassen, müssen Sie sie unverzüglich berichtigen, sobald Sie den Fehler bemerken (§ 153 AO). Das geschieht ganz normal über ELSTER mit einer korrigierten Anlage KAP, gekennzeichnet als berichtigte Erklärung. Es folgen ein geänderter Bescheid, die Nachzahlung und Zinsen, aber keine Strafe. Wichtig ist das Wort „unverzüglich“: Wer den Fehler kennt und abwartet, macht aus einem Versehen ein Problem.

Fall 2: Bewusst weggelassen

Dann hilft nur eine Selbstanzeige nach § 371 AO. Sie muss alle unverjährten Jahre der letzten zehn Kalenderjahre für die Einkommensteuer vollständig umfassen und eingehen, bevor die Tat entdeckt ist oder eine Prüfung angekündigt wurde. Eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht. Zur Steuer kommen Hinterziehungszinsen von 0,5 % pro Monat, und bei mehr als 25.000 € hinterzogener Steuer je Tat gibt es Straffreiheit nur gegen einen zusätzlichen Geldbetrag. In diesem Fall gehört ein Steuerberater an Ihre Seite.

Schritt für Schritt nachholen

  1. Im IBKR-Kundenportal für jedes betroffene Jahr einen Jahres-Kontoauszug herunterladen. Die Auszüge sind für alle Jahre seit Kontoeröffnung abrufbar.
  2. Jedes Jahr einzeln nach den damaligen Regeln berechnen. Der Sparer-Pauschbetrag lag bis 2022 bei 801 €, seit 2023 bei 1.000 €.
  3. Für Jahre mit abgegebener Erklärung eine berichtigte Anlage KAP über ELSTER einreichen.
  4. Für Jahre ohne Erklärung die komplette Erklärung nachreichen, sofern Sie zur Abgabe verpflichtet waren.
  5. Bei bewusstem Weglassen zuerst mit einem Steuerberater sprechen und nichts einzeln einreichen.
  6. Geld für Nachzahlung und Zinsen zurücklegen, damit Sie den Bescheid fristgerecht bezahlen können.

Rechenbeispiel

Ein Anleger hat für 2022 eine Erklärung abgegeben, die IBKR-Erträge von 3.801 € aber vergessen. Nach Abzug des damaligen Sparer-Pauschbetrags von 801 € bleiben 3.000 €. Darauf entfallen 750 € Abgeltungsteuer und 41,25 € Soli, zusammen 791,25 €.

Nachzahlungszinsen laufen ab 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres, für 2022 also ab dem 1. April 2024, mit 0,15 % pro vollem Monat. Ergeht der geänderte Bescheid nach 30 vollen Monaten, kommen auf die Einkommensteuer 750 € × 0,15 % × 30 = 33,75 € Zinsen hinzu, auf den Soli ein kleiner Betrag. Ärgerlich, aber überschaubar – im Vergleich zu einem Strafverfahren ein Bruchteil.

Häufige Fehler

Jeder Monat Abwarten verlängert den Zinslauf und erhöht das Risiko, dass das Finanzamt zuerst handelt. Laden Sie die Auszüge der betroffenen Jahre bei Brokers.tax hoch: Jedes Jahr wird einzeln nach FIFO und mit Tageskursen berechnet, und Sie haben die Zahlen für die Berichtigung in Minuten statt in Wochen.

Anlage KAP für Interactive Brokers.

IBKR behält keine deutsche Abgeltungsteuer ein – Sie müssen alles selbst erklären. Laden Sie den Kontoauszug hoch und erhalten Sie jede Zeile für Anlage KAP und KAP-INV, korrekt nach FIFO und EZB-Kurs.

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Häufige Fragen

Wie viele Jahre muss ich nachholen?

Bei einem Versehen alle Jahre, deren Festsetzungsfrist noch läuft, in der Regel vier Jahre ab Abgabe. Bei einer Selbstanzeige müssen alle unverjährten Jahre der letzten zehn Kalenderjahre enthalten sein.

Ist eine Berichtigung schon eine Selbstanzeige?

Nein. Die Berichtigung nach § 153 AO betrifft unbewusste Fehler. Wer Erträge bewusst weggelassen hat, braucht eine vollständige Selbstanzeige.

Droht bei einem Versehen eine Strafe?

Nein, wenn Sie unverzüglich berichtigen. Sie zahlen die Steuer nach, dazu Nachzahlungszinsen.

Lohnt sich das Nachholen auch für Verlustjahre?

Ja. Erklärte Verluste können als Verlustvortrag festgestellt werden und senken die Steuer auf künftige Gewinne.

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