IBKR-Erträge nicht erklärt? So holen Sie es nach
Aktualisiert: 21.10.2026
IBKR-Erträge vergessen? Festsetzungsfristen, Berichtigung nach § 153 AO und Selbstanzeige: So holen Sie Interactive-Brokers-Jahre sauber nach.
Wer Erträge von Interactive Brokers in früheren Jahren nicht erklärt hat, sollte sie nachholen, bevor das Finanzamt fragt: Bei einem Versehen genügt eine Berichtigung der Erklärung, bei bewusstem Weglassen braucht es eine vollständige Selbstanzeige. In beiden Fällen zahlen Sie die Steuer nach, dazu Zinsen – ein Strafverfahren lässt sich so in aller Regel vermeiden.
Das Finanzamt bekommt die Daten ohnehin
Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) meldet Irland jedes Jahr Kontostand und Erträge Ihres IBKR-Kontos an das Bundeszentralamt für Steuern. Diese Meldungen landen bei Ihrem Finanzamt. Ob und wann ein Abgleich stattfindet, weiß niemand vorher. Sicher ist nur: Sobald das Finanzamt von sich aus ermittelt, ist der Weg zur straffreien Korrektur meist versperrt.
Wie weit zurück?
- Regulär verjährt die Steuer nach 4 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Erklärung abgegeben wurde.
- Bei leichtfertiger Steuerverkürzung sind es 5 Jahre, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre.
- Wer gar keine Erklärung abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet war, verschiebt den Fristbeginn um bis zu 3 Jahre. Für 2021 ohne Erklärung beginnt die Frist spätestens Ende 2024 und endet regulär Ende 2028.
Fall 1: Sie haben es schlicht nicht gewusst
Haben Sie eine Erklärung abgegeben und die IBKR-Erträge versehentlich weggelassen, müssen Sie sie unverzüglich berichtigen, sobald Sie den Fehler bemerken (§ 153 AO). Das geschieht ganz normal über ELSTER mit einer korrigierten Anlage KAP, gekennzeichnet als berichtigte Erklärung. Es folgen ein geänderter Bescheid, die Nachzahlung und Zinsen, aber keine Strafe. Wichtig ist das Wort „unverzüglich“: Wer den Fehler kennt und abwartet, macht aus einem Versehen ein Problem.
Fall 2: Bewusst weggelassen
Dann hilft nur eine Selbstanzeige nach § 371 AO. Sie muss alle unverjährten Jahre der letzten zehn Kalenderjahre für die Einkommensteuer vollständig umfassen und eingehen, bevor die Tat entdeckt ist oder eine Prüfung angekündigt wurde. Eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht. Zur Steuer kommen Hinterziehungszinsen von 0,5 % pro Monat, und bei mehr als 25.000 € hinterzogener Steuer je Tat gibt es Straffreiheit nur gegen einen zusätzlichen Geldbetrag. In diesem Fall gehört ein Steuerberater an Ihre Seite.
Schritt für Schritt nachholen
- Im IBKR-Kundenportal für jedes betroffene Jahr einen Jahres-Kontoauszug herunterladen. Die Auszüge sind für alle Jahre seit Kontoeröffnung abrufbar.
- Jedes Jahr einzeln nach den damaligen Regeln berechnen. Der Sparer-Pauschbetrag lag bis 2022 bei 801 €, seit 2023 bei 1.000 €.
- Für Jahre mit abgegebener Erklärung eine berichtigte Anlage KAP über ELSTER einreichen.
- Für Jahre ohne Erklärung die komplette Erklärung nachreichen, sofern Sie zur Abgabe verpflichtet waren.
- Bei bewusstem Weglassen zuerst mit einem Steuerberater sprechen und nichts einzeln einreichen.
- Geld für Nachzahlung und Zinsen zurücklegen, damit Sie den Bescheid fristgerecht bezahlen können.
Rechenbeispiel
Ein Anleger hat für 2022 eine Erklärung abgegeben, die IBKR-Erträge von 3.801 € aber vergessen. Nach Abzug des damaligen Sparer-Pauschbetrags von 801 € bleiben 3.000 €. Darauf entfallen 750 € Abgeltungsteuer und 41,25 € Soli, zusammen 791,25 €.
Nachzahlungszinsen laufen ab 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres, für 2022 also ab dem 1. April 2024, mit 0,15 % pro vollem Monat. Ergeht der geänderte Bescheid nach 30 vollen Monaten, kommen auf die Einkommensteuer 750 € × 0,15 % × 30 = 33,75 € Zinsen hinzu, auf den Soli ein kleiner Betrag. Ärgerlich, aber überschaubar – im Vergleich zu einem Strafverfahren ein Bruchteil.
Häufige Fehler
- Nur das letzte Jahr berichtigen und auf das Beste hoffen. Betroffen sind alle Jahre mit IBKR-Erträgen.
- Verlustjahre weglassen. Auch sie gehören dazu und können festgestellte Verlustvorträge für spätere Jahre bringen.
- Alte Jahre mit den heutigen Regeln rechnen, etwa mit dem neuen Sparer-Pauschbetrag.
- Bei Vorsatz nur einen Teil offenlegen. Eine unvollständige Selbstanzeige ist wirkungslos.
- Bei der Korrektur nur die Dividenden nachmelden und die Veräußerungsgewinne vergessen.
Jeder Monat Abwarten verlängert den Zinslauf und erhöht das Risiko, dass das Finanzamt zuerst handelt. Laden Sie die Auszüge der betroffenen Jahre bei Brokers.tax hoch: Jedes Jahr wird einzeln nach FIFO und mit Tageskursen berechnet, und Sie haben die Zahlen für die Berichtigung in Minuten statt in Wochen.