Interactive Brokers Anlage KAP 2025: Zeile für Zeile
Aktualisiert: 21.10.2026
Welche IBKR-Beträge in welche Zeile der Anlage KAP gehören: Zeilen 19 bis 41, FIFO, Tageskurse und Verlusttöpfe – mit Rechenbeispiel für 2025.
Erträge von Interactive Brokers tragen Sie in die Anlage KAP ein: Dividenden, Zinsen und das Ergebnis aller Verkäufe gehören zusammen in Zeile 19, die Zeilen 20, 22 und 23 schlüsseln Gewinne und Verluste auf, und die anrechenbare Quellensteuer steht in Zeile 41. ETFs und andere Fonds laufen getrennt über die Anlage KAP-INV. Weil IBKR keine Abgeltungsteuer einbehält, müssen Sie jeden dieser Beträge selbst ermitteln.
Warum IBKR anders funktioniert als eine deutsche Bank
Eine deutsche Depotbank zieht 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag direkt ab, führt Verlusttöpfe und schickt Ihnen im Frühjahr eine Jahressteuerbescheinigung. Bei Interactive Brokers – für Kunden aus der EU in der Regel die irische Gesellschaft – passiert nichts davon. Der Kontoauszug zeigt Gewinne in der Handelswährung, verrechnet nach der Methode, die im Konto eingestellt ist, und kennt weder Sparer-Pauschbetrag noch Verlusttöpfe.
Das Gesetz ist eindeutig: Kapitalerträge, die keinem Steuerabzug unterlegen haben, müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben (§ 32d Abs. 3 EStG). Unbemerkt bleibt das Konto ohnehin nicht, denn über den automatischen Informationsaustausch (CRS) gehen Kontostand und Erträge jedes Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern.
Die Zeilen der Anlage KAP im Überblick
- Zeile 4 – Günstigerprüfung: nur sinnvoll, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.
- Zeile 17 – der Teil des Sparer-Pauschbetrags, der auf die IBKR-Erträge entfällt.
- Zeile 19 – ausländische Kapitalerträge: Dividenden, Zinsen und der Saldo aller Veräußerungen außer Fonds.
- Zeile 20 – darin enthaltene Gewinne aus Aktienverkäufen.
- Zeile 22 – darin enthaltene Verluste, die nicht aus Aktien stammen, etwa aus Optionen, Futures, Anleihen oder Zertifikaten.
- Zeile 23 – darin enthaltene Verluste aus Aktienverkäufen.
- Zeile 41 – anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuern.
Die Zeilen 20, 22 und 23 sind reine „Davon-Zeilen“. Die Beträge stecken bereits in Zeile 19 und werden nicht noch einmal addiert. Das Finanzamt braucht sie nur, um die beiden Verlusttöpfe richtig zu bilden.
Schritt für Schritt vom Kontoauszug zur Anlage KAP
- Im IBKR-Kundenportal unter „Performance & Berichte“ → „Kontoauszüge“ den Aktivitätsauszug mit dem Zeitraum „Jährlich“ für 2025 erstellen. Haben Sie 2025 Positionen verkauft, die Sie in früheren Jahren gekauft haben, laden Sie auch die Auszüge der Kaufjahre herunter.
- Aus den Abschnitten „Dividenden“ und „Zinsen“ die Bruttobeträge sammeln, aus dem Abschnitt „Quellensteuer“ die einbehaltenen Steuern. Jede Buchung rechnen Sie zum Kurs ihres Tages in Euro um.
- Jeden Verkauf nach FIFO den ältesten noch vorhandenen Käufen zuordnen. Kauf und Verkauf werden jeweils zum Kurs ihres eigenen Tages umgerechnet, Kommissionen mindern den Gewinn.
- Die Ergebnisse in drei Gruppen trennen: Aktien, sonstige Wertpapiere und Derivate, Fonds.
- Aktien und Sonstiges in die Zeilen 19 bis 23 eintragen, Fonds in die Anlage KAP-INV.
- Die Quellensteuer bis zum Satz des Doppelbesteuerungsabkommens in Zeile 41 eintragen und den noch freien Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17.
Rechenbeispiel für 2025
Ein lediger Anleger ohne Kirchensteuer hat bei IBKR 1.200 € Bruttodividenden aus US-Aktien (darauf 180 € Quellensteuer), 150 € Zinsen, 4.000 € Aktiengewinne, 1.500 € Aktienverluste und 300 € Verlust aus Optionen. Einen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank nutzt er nicht.
- Zeile 19: 1.200 + 150 + 4.000 − 1.500 − 300 = 3.550 €
- Zeile 20: 4.000 €, Zeile 22: 300 €, Zeile 23: 1.500 €
- Zeile 17: 1.000 €, Zeile 41: 180 €
Das Finanzamt rechnet: 3.550 € minus 1.000 € Sparer-Pauschbetrag ergibt 2.550 €. Davon 25 % sind 637,50 €, abzüglich 180 € Quellensteuer bleiben 457,50 € Abgeltungsteuer. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag, also 25,16 €. Die Nachzahlung beträgt insgesamt 482,66 €.
Was sich für das Steuerjahr 2025 geändert hat
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 ist die Verlustgrenze von 20.000 € für Termingeschäfte gefallen. Deshalb gibt es die früheren Zeilen 21 und 24 nicht mehr. Gewinne aus Optionen und Futures stecken einfach in Zeile 19, Verluste daraus zusätzlich in Zeile 22. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt unverändert 1.000 € für Ledige und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare.
Häufige Fehler
- Den „realisierten Gewinn“ aus dem IBKR-Auszug übernehmen. Er ist in der Handelswährung gerechnet, nicht zwingend nach FIFO und ohne Wechselkurs je Tag – das Ergebnis weicht oft spürbar ab.
- Nettodividenden statt Bruttodividenden eintragen. Die Quellensteuer zählt zum Ertrag und wird erst über Zeile 41 angerechnet.
- Aktienverluste in Zeile 22 statt in Zeile 23 eintragen. Dann würden sie fälschlich mit Dividenden verrechnet, was bei einer Prüfung korrigiert wird.
- ETF-Ausschüttungen in Zeile 19 aufnehmen. Dann fehlt die Teilfreistellung, und Sie zahlen zu viel.
- Den Sparer-Pauschbetrag doppelt ansetzen, obwohl eine deutsche Bank ihn über einen Freistellungsauftrag bereits nutzt.
- Bei Ehepaaren vergessen, dass jeder eine eigene Anlage KAP abgibt. Gemeinschaftskonten werden in der Regel hälftig aufgeteilt.
Frist für die Erklärung 2025
Ohne Steuerberater war die Erklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abzugeben, mit Steuerberater gilt eine deutlich längere Frist. Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat. Ist die Frist schon verstrichen, gilt: Je früher die Erklärung beim Finanzamt liegt, desto kleiner bleibt der Schaden.
Die meiste Arbeit steckt in Schritt 3: Dutzende Verkäufe, jeder mit zwei Wechselkursen und eigenen Gebühren. Ein Fehler an dieser Stelle kostet entweder unnötig Geld oder führt zu einer unangenehmen Rückfrage. Laden Sie Ihren Jahres-Kontoauszug bei Brokers.tax hoch und sehen Sie die Werte für jede Zeile, bevor Sie in ELSTER die erste Zahl eintippen.