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Verlustausgleich bei IBKR: vor dem 31. Dezember handeln

Aktualisiert: 21.10.2026

In Österreich gibt es keinen Verlustvortrag für Kapitalerträge: So nutzen Sie IBKR-Verluste noch vor dem 31. Dezember und sparen 27,5 % KESt.

In Österreich gibt es für Kapitalerträge keinen Verlustvortrag: Verluste zählen nur in dem Jahr, in dem Sie sie realisieren, und werden dort mit Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen verrechnet. Wer bei Interactive Brokers Gewinne realisiert hat und gleichzeitig Positionen mit Buchverlust hält, sollte vor dem 31. Dezember prüfen, ob ein Verkauf KESt spart. Ein Verlust, der im Dezember noch auf dem Papier steht, hilft im nächsten Jahr nicht mehr.

Was ausgeglichen wird

Realisierte Verluste werden im selben Jahr verrechnet mit:

Ausgenommen sind Zinsen aus Sparbuch und Girokonto bei Banken, die mit 25 % besteuert werden. Auch mit anderen Einkunftsarten wie Ihrem Gehalt lassen sich Kapitalverluste nicht verrechnen.

Verlustausgleich über mehrere Depots

Innerhalb eines österreichischen Depots gleicht die Bank Verluste automatisch aus. Zwischen verschiedenen Depots – etwa einer österreichischen Bank und IBKR – passiert das nur über die Steuererklärung. Mit der Verlustausgleichsoption in der Beilage E1kv werden alle Depots zusammengerechnet. Haben Sie bei IBKR Verluste und bei Ihrer Hausbank Gewinne mit abgezogener KESt, bekommen Sie zu viel bezahlte Steuer so zurück.

Rechenbeispiel: Verkauf vor Jahresende

Sie haben 2025 bei IBKR 4.000 € Kursgewinn realisiert und halten eine Aktie mit 3.000 € Buchverlust.

Die Falle mit der Quellensteuer

Mehr Verlust ist nicht immer besser. Angenommen, Ihre einzigen Erträge sind 2.000 € US-Dividenden, auf die bereits 300 € Quellensteuer einbehalten wurden. Ohne Verluste zahlen Sie 27,5 % von 2.000 € = 550 € minus 300 € = 250 € KESt.

Realisieren Sie rund 909 € Verlust, sinkt die Bemessungsgrundlage auf etwa 1.091 €. Die österreichische Steuer darauf liegt bei 300 € und wird von der Quellensteuer vollständig gedeckt – Sie zahlen nichts mehr. Jeder weitere realisierte Verlust bringt in diesem Jahr keinen Cent, und weil es keinen Vortrag gibt, ist er endgültig verbraucht. Klüger ist es, den restlichen Buchverlust stehen zu lassen und ihn erst dann zu realisieren, wenn er auf echte Gewinne trifft.

Ihr Jahresend-Check in fünf Schritten

  1. Anfang Dezember einen IBKR-Auszug für das laufende Jahr erstellen, mit Zeitraum „Jahr bis heute“.
  2. Realisierte Gewinne und Verluste nach dem gleitenden Durchschnittspreis in Euro berechnen, dazu Dividenden, Zinsen und Quellensteuer.
  3. Offene Positionen mit Buchverlust auflisten, ebenfalls auf Basis des Durchschnittspreises in Euro, nicht der Anzeige im Konto.
  4. Berechnen, wie viel Verlust Sie realisieren müssen, um die Steuer zu senken, ohne Quellensteuer zu verschenken.
  5. Die Verkäufe einige Handelstage vor Silvester ausführen. Börsenfeiertage und geringe Liquidität zwischen den Feiertagen können sonst dazwischenkommen.

Rückkauf nach dem Verkauf

Eine eigene Wash-Sale-Regel wie in den USA oder in Spanien kennt das österreichische Gesetz nicht. Wenn Sie die Position vollständig verkaufen und danach zurückkaufen, startet der gleitende Durchschnittspreis neu beim niedrigeren Kurs. Das bedeutet: Der realisierte Verlust senkt die Steuer heute, ein späterer Gewinn fällt dafür entsprechend höher aus. Verkaufen Sie nur einen Teil, bleibt der alte Durchschnitt für den Restbestand bestehen und mischt sich mit dem Rückkauf.

Häufige Fehler

Im Dezember entscheidet sich, ob ein Verlust Ihnen Geld spart oder einfach verpufft. Laden Sie Ihren aktuellen IBKR-Auszug bei Brokers.tax hoch: Sie sehen Gewinne, Verluste und die voraussichtliche KESt des laufenden Jahres und können rechtzeitig entscheiden, statt im Juni festzustellen, dass es zu spät ist.

E1kv für Interactive Brokers.

IBKR ist in Österreich nicht steuereinfach: Die 27,5 % KESt berechnen Sie selbst. Kontoauszug hochladen – wir liefern jede Kennzahl der Beilage E1kv mit gleitendem Durchschnittspreis und EZB-Kursen.

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Häufige Fragen

Kann ich Kapitalverluste in Österreich ins nächste Jahr vortragen?

Nein. Verluste aus Kapitalvermögen werden nur im Jahr ihrer Realisierung ausgeglichen, ein Rest verfällt.

Darf ich eine Aktie verkaufen und sofort zurückkaufen?

Eine Wash-Sale-Regel gibt es in Österreich nicht. Nach einem vollständigen Verkauf beginnt der Durchschnittspreis beim Rückkauf neu.

Kann ich IBKR-Verluste mit Gewinnen bei meiner österreichischen Bank verrechnen?

Ja, über die Verlustausgleichsoption in der Beilage E1kv. Zu viel abgezogene KESt bekommen Sie mit dem Bescheid zurück.

Mit welchen Erträgen werden Verluste nicht verrechnet?

Nicht mit Zinsen aus Sparbuch und Girokonto bei Banken und nicht mit anderen Einkunftsarten wie Gehalt.

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