Interactive Brokers Steuer Österreich: E1kv ausfüllen
Aktualisiert: 21.10.2026
IBKR ist nicht steuereinfach: Welche E1kv-Kennzahlen Sie für Dividenden, Kursgewinne und Quellensteuer brauchen – mit Rechenbeispiel zur KESt.
Weil Interactive Brokers in Österreich nicht steuereinfach ist, erklären Sie alle Erträge selbst in der Beilage E1kv: Dividenden und Zinsen in KZ 863, Kursgewinne in KZ 994, Kursverluste in KZ 892, Derivate in KZ 995 und 896 und die anrechenbare Quellensteuer in KZ 998. Der Steuersatz beträgt 27,5 %, die Anschaffungskosten ermitteln Sie mit dem gleitenden Durchschnittspreis in Euro.
Was „nicht steuereinfach“ bedeutet
Bei einer österreichischen Bank wird die Kapitalertragsteuer direkt abgezogen, Verluste werden innerhalb des Depots automatisch ausgeglichen, und mit dem Abzug ist die Steuer in der Regel abgegolten. Interactive Brokers – für Kunden aus der EU in der Regel die irische Gesellschaft – zieht keine KESt ab und liefert keine österreichische Steuerbescheinigung. Die Verantwortung liegt bei Ihnen. Einen Freibetrag für Kapitalerträge gibt es in Österreich nicht, 27,5 % fallen also ab dem ersten Euro an. Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) erfährt die Finanzverwaltung ohnehin von Ihrem Konto.
Die Kennzahlen im Überblick
- KZ 863 – ausländische Dividenden, Zinsen und sonstige laufende Erträge.
- KZ 898 – Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds.
- KZ 937 – ausschüttungsgleiche Erträge von Meldefonds laut OeKB.
- KZ 994 – realisierte Kursgewinne aus dem Auslandsdepot.
- KZ 892 – realisierte Kursverluste aus dem Auslandsdepot.
- KZ 995 und KZ 896 – Einkünfte und Verluste aus Derivaten wie Optionen und Futures.
- KZ 998 – anrechenbare ausländische Quellensteuer, höchstens 15 %.
Schritt für Schritt zu den Kennzahlen
- Im IBKR-Kundenportal unter „Performance & Berichte“ → „Kontoauszüge“ den Aktivitätsauszug „Jährlich“ für 2025 erstellen, dazu die Auszüge aller Vorjahre, in denen Sie Positionen gekauft haben. Der Durchschnittspreis beginnt mit dem ersten Kauf.
- Dividenden und Zinsen brutto zum Tageskurs in Euro umrechnen und in KZ 863 zusammenfassen.
- Fondsausschüttungen getrennt in KZ 898 erfassen und für Meldefonds die ausschüttungsgleichen Erträge aus der OeKB-Datenbank holen (KZ 937).
- Für jedes Wertpapier den gleitenden Durchschnittspreis ohne Spesen bilden und jeden Verkauf bewerten. Gewinne summieren Sie in KZ 994, Verluste in KZ 892.
- Optionen und Futures getrennt auswerten und in KZ 995 beziehungsweise KZ 896 eintragen.
- Die Quellensteuer je Dividende auf 15 % begrenzen und die Summe in KZ 998 eintragen.
Rechenbeispiel
Eine Anlegerin hat 2025 bei IBKR 1.000 € Bruttodividenden aus US-Aktien (darauf 150 € Quellensteuer), 100 € Zinsen, 3.000 € Kursgewinne, 1.200 € Kursverluste und 200 € Verlust aus Optionen.
- KZ 863: 1.100 €, KZ 994: 3.000 €, KZ 892: 1.200 €, KZ 896: 200 €, KZ 998: 150 €
- Bemessungsgrundlage: 1.100 + 3.000 − 1.200 − 200 = 2.700 €
- 27,5 % davon: 742,50 €
- Abzüglich Quellensteuer: 742,50 € − 150 € = 592,50 € Nachzahlung
Verlustausgleich nur im selben Jahr
Verluste aus Aktien, Anleihen, Fonds und Derivaten werden mit allen Kapitalerträgen zum Sondersteuersatz desselben Jahres verrechnet, auch mit Dividenden. Zinsen aus Sparbuch und Girokonto bei Banken sind davon ausgenommen. Einen Verlustvortrag ins nächste Jahr gibt es nicht. Haben Sie zusätzlich ein Depot bei einer österreichischen Bank, können Sie mit der Verlustausgleichsoption in der E1kv Verluste und Gewinne beider Depots zusammenführen und sich zu viel abgezogene KESt zurückholen.
Häufige Fehler
- Kommissionen von den Gewinnen abziehen. Im Privatvermögen sind Spesen weder beim Kauf noch beim Verkauf abzugsfähig.
- Den Gewinn aus dem IBKR-Auszug übernehmen. Er folgt meist FIFO, nicht dem gleitenden Durchschnittspreis.
- Nettodividenden statt Bruttodividenden in KZ 863 eintragen.
- Mehr als 15 % Quellensteuer in KZ 998 ansetzen, etwa bei Schweizer Aktien.
- ETFs wie Aktien behandeln und die ausschüttungsgleichen Erträge vergessen.
Fristen und Folgen
Die Erklärung für 2025 war auf Papier bis 30. April 2026 und über FinanzOnline bis 30. Juni 2026 abzugeben, mit steuerlicher Vertretung gelten längere Fristen. Bei Verspätung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Steuer festsetzen. Ergeht der Bescheid mit einer Nachzahlung erst nach dem 30. September 2026, kommen Anspruchszinsen hinzu. Wer die Frist verpasst hat, sollte deshalb nicht noch länger warten.
Die eigentliche Arbeit steckt im Durchschnittspreis: Jeder Nachkauf verändert ihn, jeder Kurs muss tagesgenau in Euro umgerechnet werden. Ein Fehler zieht sich durch alle späteren Verkäufe. Laden Sie Ihren Kontoauszug bei Brokers.tax hoch und sehen Sie Ihre KESt und jede Kennzahl, bevor Sie FinanzOnline öffnen.