Gewerbsmässiger Wertschriftenhändler: Kriterien bei IBKR
Aktualisiert: 21.10.2026
Wann gilt man mit einem Interactive-Brokers-Konto als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler? Die fünf ESTV-Kriterien, die Folgen und ein Selbstcheck.
Als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler gilt, wer Wertschriften so intensiv handelt, dass es einer selbständigen Erwerbstätigkeit gleichkommt. Dann sind Kursgewinne nicht mehr steuerfrei, sondern Einkommen, und es fallen AHV-Beiträge an. Die ESTV nennt im Kreisschreiben Nr. 36 fünf Kriterien: Wer alle erfüllt, gilt sicher als privater Anleger.
Warum das gerade IBKR-Kunden betrifft
Interactive Brokers ist für aktive Anleger gebaut: tiefe Courtagen, Margin-Kredit, Optionen, Futures und Leerverkäufe sind nur einen Klick entfernt. Genau diese Werkzeuge berühren die Kriterien, auf die Steuerverwaltungen achten. Wer zweimal im Jahr einen ETF kauft, hat das Problem kaum. Wer bei IBKR täglich handelt, sehr wohl.
Die fünf Kriterien des Kreisschreibens 36
Sind alle fünf Punkte erfüllt, liegt laut ESTV kein gewerbsmässiger Handel vor.
- Die Wertschriften werden mindestens sechs Monate gehalten.
- Das Transaktionsvolumen, also Käufe und Verkäufe zusammen, beträgt pro Jahr höchstens das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
- Die Kapitalgewinne aus Wertschriften machen weniger als 50 % des Reineinkommens der Steuerperiode aus.
- Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert, oder die steuerbaren Vermögenserträge sind höher als die anteiligen Schuldzinsen.
- Derivate werden nur zur Absicherung eigener Wertschriftenpositionen eingesetzt.
Wichtig: Das ist ein sicherer Hafen, keine automatische Falle. Wer ein Kriterium verfehlt, wird nicht automatisch zum Händler. Dann entscheidet eine Gesamtbetrachtung, etwa nach Häufigkeit der Geschäfte, Haltedauer, Einsatz von Fremdkapital, Nähe zum Beruf und systematischem Vorgehen. Das Kreisschreiben gilt für die direkte Bundessteuer; die Kantone orientieren sich in der Regel daran.
Was bei einer Einstufung passiert
- Kursgewinne werden als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit besteuert, bei Bund, Kanton und Gemeinde.
- Auf dem Gewinn werden AHV/IV/EO-Beiträge fällig.
- Im Gegenzug lassen sich Verluste und Kosten abziehen.
- Die Einstufung kann auch Vorjahre betreffen, die noch nicht rechtskräftig veranlagt sind.
Selbstcheck mit dem IBKR-Auszug
- Laden Sie den Aktivitäts-Kontoauszug für 2025 im Zeitraum «Jährlich» herunter.
- Lesen Sie den Gesamtwert des Kontos per 1. Januar 2025 ab, Wertschriften und Guthaben zusammen.
- Addieren Sie im Abschnitt zu den Transaktionen alle Käufe und alle Verkäufe in Franken, jeweils als positive Beträge.
- Teilen Sie dieses Volumen durch den Anfangsbestand. Liegt das Ergebnis über 5, ist das zweite Kriterium verfehlt.
- Prüfen Sie, wie viele Positionen Sie innert sechs Monaten nach dem Kauf wieder verkauft haben.
- Vergleichen Sie die bezahlten Margin-Zinsen mit Ihren Dividenden und Zinserträgen.
- Halten Sie fest, ob Optionen oder Futures bestehende Positionen absichern oder auf Kursbewegungen setzen.
Rechenbeispiel
Ihr Konto war am 1. Januar 2025 CHF 80'000 wert. Im Laufe des Jahres kauften Sie für CHF 260'000 und verkauften für CHF 250'000.
- Transaktionsvolumen: CHF 260'000 + CHF 250'000 = CHF 510'000.
- Grenze: 5 × CHF 80'000 = CHF 400'000.
- Verhältnis: CHF 510'000 ÷ CHF 80'000 = rund das 6,4-Fache.
Zusätzlich zahlten Sie CHF 1'500 Margin-Zinsen bei nur CHF 1'200 Dividenden. Damit sind zwei der fünf Kriterien verfehlt. Das macht Sie nicht automatisch zum Händler, erhöht aber deutlich das Risiko, dass die Steuerverwaltung nachfragt und die Gesamtumstände prüft.
Häufige Irrtümer
- «Unter dem Fünffachen bin ich sicher.» Nein, der sichere Hafen verlangt alle fünf Kriterien gleichzeitig.
- «Ein verfehltes Kriterium macht mich zum Händler.» Auch nicht, es zählt die Gesamtbetrachtung.
- «Margin ist nur ein Liquiditätspuffer.» Steuerlich ist ein negativer Cash-Saldo eine Fremdfinanzierung.
- «Verkaufte Optionen sind harmlos.» Wenn sie keine bestehende Position absichern, gelten sie als spekulativ.
- «Das betrifft nur Profis.» Auch Angestellte mit intensivem Trading neben dem Beruf wurden schon als Händler eingestuft.
So senken Sie das Risiko
Halten Sie Kernanlagen länger als sechs Monate, setzen Sie Margin sparsam ein und nutzen Sie Derivate vor allem zur Absicherung. Dokumentieren Sie Ihre Anlagestrategie. In Grenzfällen schafft eine verbindliche Auskunft der Steuerverwaltung oder eine Fachperson Klarheit, bevor die Veranlagung kommt.
Eine Einstufung als gewerbsmässiger Händler kann aus steuerfreien Gewinnen auf einen Schlag Einkommen mit Steuern und AHV-Beiträgen machen, unter Umständen für mehrere Jahre. Laden Sie Ihren IBKR-Jahresauszug bei Brokers.tax hoch: Neben Steuerwerten und Erträgen sehen Sie auch Hinweise, wenn viele Trades oder Derivate auffallen, und können reagieren, solange noch Zeit dafür ist.