DA-1: US-Quellensteuer bei Interactive Brokers anrechnen
Aktualisiert: 21.10.2026
US-Quellensteuer von 15 % auf Dividenden bei Interactive Brokers mit dem DA-1 anrechnen: welche Beträge zählen, wo sie stehen und was bei 30 % zu tun ist.
Auf Dividenden von US-Aktien behalten die USA bei Interactive Brokers 15 % Quellensteuer ein, sofern Ihr Formular W-8BEN gültig ist. Diesen Betrag lassen Sie sich mit dem Antrag DA-1 an Ihre Schweizer Steuern anrechnen, höchstens bis zur Schweizer Steuer auf denselben Erträgen. Ohne Antrag zahlen Sie auf derselben Dividende zweimal Steuern.
Woher die 15 % kommen
Die USA erheben auf Dividenden an ausländische Anleger grundsätzlich 30 %. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA senkt den Satz für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz auf 15 %. Dafür bestätigen Sie IBKR mit dem W-8BEN Ihren Wohnsitz. Das Formular gilt bis Ende des dritten Kalenderjahres nach der Unterschrift und muss dann erneuert werden.
Die Schweiz besteuert die volle Bruttodividende als Einkommen. Ohne Ausgleich kämen die 15 % aus den USA einfach obendrauf. Genau dafür gibt es die Anrechnung.
So funktioniert die Anrechnung
Seit 2020 heisst das Verfahren Anrechnung ausländischer Quellensteuern; es hat die frühere pauschale Steueranrechnung abgelöst. Angerechnet wird die ausländische Steuer, die gemäss Abkommen nicht zurückgefordert werden kann, bei US-Dividenden also 15 %. Der Betrag ist auf die Schweizer Einkommenssteuer begrenzt, die auf diese Erträge entfällt, und wird mit Ihrer Steuerrechnung verrechnet.
Den Antrag stellen Sie mit der Steuererklärung für das Jahr, in dem die Dividende geflossen ist. In vielen kantonalen Steuerprogrammen löst die Erfassung der ausländischen Dividenden im Wertschriftenverzeichnis den DA-1 automatisch aus. Bei sehr kleinen Beträgen kann die Anrechnung entfallen; die Mindestgrenze nennt die Wegleitung Ihres Kantons.
Die Zahlen aus dem IBKR-Auszug holen
- Laden Sie im Kundenportal unter «Performance & Berichte» den Aktivitäts-Kontoauszug für 2025 im Zeitraum «Jährlich» herunter.
- Notieren Sie im Abschnitt zu den Dividenden für jede Zahlung Titel, Zahltag und Bruttobetrag.
- Ordnen Sie im Abschnitt zur Quellensteuer jeder Dividende die abgezogene Steuer zu. Achten Sie auf Stornos und Neubuchungen, die IBKR gelegentlich vornimmt.
- Rechnen Sie Bruttobetrag und Quellensteuer zum Kurs des Zahltags in Franken um.
- Erfassen Sie die US-Titel im Wertschriftenverzeichnis mit Land, Bruttoertrag und Quellensteuer und beantragen Sie die Anrechnung.
- Prüfen Sie, ob irgendwo 30 % statt 15 % abgezogen wurden.
Rechenbeispiel
Sie erhielten 2025 US-Dividenden von brutto USD 4'000, vereinfacht umgerechnet zu 0.80 sind das CHF 3'200. Die USA behielten 15 % ein, also CHF 480; gutgeschrieben wurden Ihnen CHF 2'720. Ihr Grenzsteuersatz für Bund, Kanton und Gemeinde liegt bei 30 %.
- Schweizer Einkommenssteuer auf CHF 3'200: CHF 960.
- Anrechnung per DA-1: CHF 480, da tiefer als CHF 960.
- Verbleibende Schweizer Steuer: CHF 960 − CHF 480 = CHF 480.
Ohne Antrag beträgt die gesamte Steuerlast CHF 480 in den USA plus CHF 960 in der Schweiz, zusammen CHF 1'440 oder 45 % der Dividende. Mit DA-1 sind es CHF 960 oder 30 %. Der Unterschied von CHF 480 wiederholt sich jedes Jahr, in dem Sie keinen Antrag stellen.
Wenn 30 % abgezogen wurden
Fehlt das W-8BEN oder ist es abgelaufen, behält IBKR 30 % ein. Über den DA-1 werden trotzdem nur 15 % angerechnet. Die zusätzlichen 15 % können Sie nur bei der amerikanischen Steuerbehörde zurückfordern, was aufwendig ist und sich bei kleinen Beträgen selten lohnt. Prüfen Sie deshalb in den Kontoeinstellungen bei IBKR, ob Ihr W-8BEN noch gültig ist.
Was nicht über den DA-1 läuft
- Ausschüttungen irischer ETFs: Ihnen wird keine Quellensteuer abgezogen, und die US-Steuer, die der Fonds selbst bezahlt, ist für Sie nicht anrechenbar.
- Schweizer Dividenden: Die Verrechnungssteuer von 35 % fordern Sie über das Wertschriftenverzeichnis zurück, nicht über den DA-1.
- Dividenden aus anderen Ländern: Anrechenbar ist nur der Satz gemäss Abkommen. Was darüber hinaus abgezogen wurde, fordern Sie im jeweiligen Land zurück.
Häufige Fehler
- Nettodividenden im Wertschriftenverzeichnis eintragen und so die Quellensteuer unsichtbar machen.
- 30 % zur Anrechnung beantragen, obwohl nur 15 % anrechenbar sind.
- Stornos und Neubuchungen doppelt zählen.
- Verrechnungssteuer und ausländische Quellensteuer verwechseln.
- Den Antrag ganz vergessen, weil die Steuersoftware ihn nicht von selbst vorschlägt.
Jeder Franken US-Quellensteuer ohne Antrag ist verschenktes Geld, Jahr für Jahr. Laden Sie Ihren IBKR-Jahresauszug bei Brokers.tax hoch: Jede Quellensteuer wird der passenden Dividende zugeordnet und in Franken umgerechnet, damit Sie den DA-1-Betrag sauber übertragen und nichts liegen lassen.